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Landesrat Pernkopf beim ZAR-Vorstand in Krems

Landesrat Stephan Pernkopf nahm im Zuge der Vorstandssitzung der ZAR in Krems an der Donau zu aktuellen Themen und zur Diskussion um die Zukunft der Agrarpolitik Stellung

Landesrat Dr. Stephan Pernkopf beim ZAR-Vorstand in Krems Foto: ZAR
„Bei der Einheitswert-Neufeststellung darf es zu keinen Verschlechterungen für die Landwirte kommen. Hier wird politisch eine klare Linie verfolgt. Angesichts der angespannten Budgetsituationen werden Einsparungen unvermeidlich sein. Dabei ist jedoch der klare Grundsatz zu verfolgen, dass das Geld auf die Höfe muss und die Einsparungen vor allem in der Verwaltung umzusetzen sind. Kürzungen nach dem Gießkannenprinzip sind aber nicht sinnvoll. Hier wird klar nach den agrarischen und gesellschaftlichen Beiträgen beurteilt werden“, so Agrarlandesrat Dr. Stephan Pernkopf im Rahmen der Vorstandssitzung am 17. Juni 2010 in Krems.
Der Arbeit der Tierzüchter räumt der Landesrat einen sehr hohen Stellenwert ein. Er wird dies auch bei seinen Kollegen in der Agrarreferentenkonferenz deutlich zum Ausdruck bringen.
Die Hauptaufgabe der Agrarwirtschaft sieht Pernkopf in der Nahrungsmittelproduktion, weshalb die Schwerpunktsetzung auf produktionsstarken Betrieben liegen müsse. Ein persönliches Anliegen ist ihm die Bündelung der Betriebskontrollen. Die geeigneten Strukturen seien bei der Agrarmarkt Austria. Den Verbänden stellt er mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Verantwortung für eine praxisangewandte Forschung in Aussicht.
Zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 sieht Pernkopf vier deutliche Forderungen Österreichs:
1. Sowohl erste und zweite Säule müssen aufrecht erhalten bleiben. Jede gravierende Verschiebung ist abzulehnen.
2. Die Betriebsprämie als Flatrate ist nicht akzeptabel. Angesichts gravierender Unterschiede der Mitgliedstaaten bei den Kosten, der Kaufkraft und weiterer gesellschaftlicher Parameter wird eine einheitliche Betriebsprämie abgelehnt. Sehr wohl jedoch wird ein System einheitlicher objektiver Parameter zur Bemessung der Betriebsprämie unterstützt.
3. Bestehende Marktinstrumente müssen erhalten und gegebenenfalls nachgeschärft werden. Durch das Scheitern der DOHA-Runde müssen funktionierende Instrumente nicht mehr abgebaut werden. Dies betrifft auch die Exporterstattung für Zuchtvieh.
4. Einkommenssicherungsmodelle sind zu diskutieren. Die Betrachtung diesbezüglicher Instrumentarien hat jedoch sehr genau und kritisch zu erfolgen. Nicht für alle Produktionssparten wird es hier akzeptable Lösungen geben.

24.06.2010